Gemäß § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367) in der zur Zeit geltenden Fassung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs anlässlich der Kirmes in Lebach-Gresaubach, in der Zeit vom 16.06.2022 bis 19.06.2022, folgendes angeordnet:
L 334 (Schmelzer Straße)
Für die Dauer der Kirmesveranstaltung wird die Schmelzer Straße auf dem Streckenabschnitt zwischen der Einmündung „Limbacher Straße“ und der „Lebacher Straße“ voll gesperrt. Die Verkehrszeichen 600(Absperrschranke) sind in Kombination mit den Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) aus beiden Richtungen aufzustellen.
Die Umleitung erfolgt aus beiden Fahrtrichtungen über die „Eckenstraße“ und ist entsprechend den Bestimmungen der RUB auszuschildern.
Nach Beendigung der Kirmesveranstaltung ist die Sperrung unverzüglich wieder aufzuheben.
66740 Saarlouis, den 5. Juni 2023
D e r L a n d r a t
des Landkreises Saarlouis
Straßenverkehrsbehörde
Im Auftrag
Ebert
Kreisamtmann