Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in den letzten Wochen, häufen sich die Beschwerden über das Mitbringen von Hunden auf dem Gresaubacher Friedhof.
Die Tiere wurden an der Leine – aber auch freilaufend (im Beisein der Besitzer) – gesehen und auch gemeldet.
Ich möchte deshalb eindringlich, auf die Friedhofssatzung der Stadt Lebach (gültige für alle 10 Friedhöfe) verweisen:
§ 7 Ordnungsvorschriften
Auf den Friedhöfen der Stadt Lebach ist nicht gestattet:
1.h.) Tiere mitzubringen, ausgenommen Assistenzhunde
2.) Die Friedhofssatzung kann außer zum Buchstabe h.) Ausnahmen zulassen.
Bei Nichtbeachten kann ein Verwarngeld durch die Ortspolizeibehörde verhängt werden.
Meine Bitte: Lassen Sie den Friedhof ein Ort der Ruhe und des Gedenkens sein.
In diesem Sinne, bitte ich um Beachtung und um Verständnis.
Ihr/Euer Ortsvorsteher
Fred Metschberger