Hunde auf dem Friedhof Gresaubach nicht erlaubt

27. April 2026
Wappen Gresaubach
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in den letzten Wochen, häufen sich die Beschwerden über das Mitbringen von Hunden auf dem Gresaubacher Friedhof.
Die Tiere wurden an der Leine – aber auch freilaufend (im Beisein der Besitzer) – gesehen und auch gemeldet.
Ich möchte deshalb eindringlich, auf die Friedhofssatzung der Stadt Lebach (gültige für alle 10 Friedhöfe) verweisen:
§ 7 Ordnungsvorschriften
Auf den Friedhöfen der Stadt Lebach ist nicht gestattet:
1.h.) Tiere mitzubringen, ausgenommen Assistenzhunde
2.) Die Friedhofssatzung kann außer zum Buchstabe h.) Ausnahmen zulassen.
Bei Nichtbeachten kann ein Verwarngeld durch die Ortspolizeibehörde verhängt werden.
Meine Bitte: Lassen Sie den Friedhof ein Ort der Ruhe und des Gedenkens sein.
In diesem Sinne, bitte ich um Beachtung und um Verständnis.
Ihr/Euer Ortsvorsteher
Fred Metschberger