Nachdem der bisherige Naturschutzbeauftragte im Oktober 2025 plötzlich verstorben war, musste sich der Ortsrat Gresaubach um einen Nachfolger bemühen. Seitens des Ortsvorsteher wurde daraufhin in den verschiedenen Medien – wie Lebacher Anzeiger sowie Tagespresse etc. um dieses Amt geworben.
Der § 28 des Saarländischen Naturschutzgesetzes (SNG) regelt dabei die Voraussetzungen sowie die Durchführung der Wahl bzw. der Benennung.
Demnach können die Gemeinden fachlich geeignete Personen auf Gemeindeebene als ehrenamtliche Naturschutzbeauftragte berufen. Diese sind dann gemäß 6 Abs. 2 des Saarländischen Beamtengesetzes Ehrenbeamte und werden durch die Stadtverwaltung ernannt. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre. Das Verfahren, das den Ortsräten obliegt, hat sich als sinnvoll und zweckmäßig erwiesen, da die hierfür in Frage kommenden Personen meist bekannt sind und demzufolge eine evtl. Eignung besser beurteilt werden kann.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist zum 31.12.2025 hatte sich Herr Markus Biesel für dieses Ehrenamt beworben.
Der Ortsrat Gresaubach hat dann in seiner Sitzung am 13.Januar 2026 unter TOP. 2 Herrn Biesel einstimmig zur Ernennung als Naturschutzbeauftragter für den Stadtteil Gresaubach vorgeschlagen.
Herr Biesel soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt als Ehrenbeamter nach dem Saarländischen Beamtengesetz seitens der Stadtverwaltung ernannt werden.
Seitens des Ortsrates Gresaubach – aber auch der gesamten Ortsbevölkerung – möchte ich Herrn Biesel zu seiner Benennung – die herzlichsten Glückwünsche aussprechen.
Ich wünsche ihm eine glückliche Hand zum Wohle des Natur- und Umweltschutzes in unserer Gemeinde und hoffe auf eine gute Zusammenarbeit.
Fred Metschberger – Ortsvorsteher
Foto: von von li. Markus Biesel und Ortsvorsteher Fred Metschberger ( Foto: Stadt Lebach: Florian Wagner)